Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeit im Gleichgewicht
1. Allgemeine Grundlagen
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Fa. Arbeit im Gleichgewicht, Inhaberin Sabine Horn, Kaiserleistraße 55, 63067 Offenbach am Main, nachfolgend „Arbeit im Gleichgewicht“, und einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin, nachfolgend „Auftraggeber“, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.
2. Beteiligung Dritter am Vertrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter, die an den Beratungen oder Veranstaltungen teilnehmen sollen, in geeigneter Weise bei Abschluss dieses Vertrages zu benennen.
3. Auftragserteilung und nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs
Der Auftrag wird dadurch erteilt, dass der Auftraggeber ein Beratungsangebot von Arbeit im Gleichgewicht annimmt und die unterschriebene Auftragsbestätigung an Arbeit im Gleichgewicht zurücksendet. Der so zustande gekommene Vertrag ist bindend hinsichtlich der vereinbarten Leistungen sowie hinsichtlich des Honorars. Der Auftraggeber erhält innerhalb von einer Woche nach Eingang der Auftragsbestätigung von Arbeit im Gleichgewicht eine schriftliche Terminbestätigung.
Spätere Änderungen des Leistungsumfangs und des Honorars sind von den Vertragspartnern schriftlich wie folgt zu vereinbaren: Jeder Vertragspartner kann dem jeweils anderen Vertragspartner Änderungen schriftlich vorschlagen. Nach Erhalt eines solchen Vorschlags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist. Er wird dem Antragsteller unverzüglich die Zustimmung bzw. Ablehnung schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit im Gleichgewicht alle für die Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, dass ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Arbeit im Gleichgewicht bekannt werden. Ein Auftraggeber ist ferner dafür verantwortlich, dass die von ihm benannten Coachee und Seminarteilnehmer körperlich und geistig zur Teilnahme in der Lage sind.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Arbeit im Gleichgewicht verpflichtet sich, alle während der Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Das gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Arbeit im Gleichgewicht verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
6. Berichtspflichten
Sofern die Vertragsparteien keine einmalige sondern eine laufende Beratung vereinbart haben, erstattet Arbeit im Gleichgewicht dem Auftraggeber schriftlich Bericht über die laufende Beratung und deren Ergebnisse, spätestens zum Vertragsende. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder in Form von Zwischenberichten erfolgen.
7. Zahlungsfrist, Umsatzsteuer
Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Honorare verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Rechnungen von Arbeit im Gleichgewicht sind, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, sofort nach Erhalt fällig.
8. Stornierung/Rücktritt
Schriftlich bestätigte Termine für Beratungen, Coaching, Seminare und Vorträge können vom Auftraggeber bis 6 Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bis drei Wochen vor dem Termin kann der Auftraggeber einmalig einen Ersatztermin benennen, anderenfalls hat er gegenüber Arbeit im Gleichgewicht anstelle des vereinbarten Honorars den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand zu erstatten. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann vom Auftraggeber kein Ersatztermin mehr benannt werden; Arbeit im Gleichgewicht hat in diesem Fall Anspruch auf die Hälfte des vereinbarten Honorars. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers zum Termin oder bei einer Absage kürzer als 4 Arbeitstage vor dem Termin hat Arbeit im Gleichgewicht Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar. Jede Stornierung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen.
9. Gewährleistung und Haftung
Arbeit im Gleichgewicht verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen sowie fach- und sachgerechten Erbringung der Leistung. Für die Verwertung der erworbenen Erkenntnisse durch den Auftraggeber und die sich daraus ergebenden Umsetzungen ist Arbeit im Gleichgewicht hingegen nicht verantwortlich.
Arbeit im Gleichgewicht haftet für den Einsatz gehörig ausgebildeter, mit der nötigen Sach- und Fachkenntnis versehener Mitarbeiter, außerdem für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung des Auftrags. Arbeit im Gleichgewicht haftet ferner dafür, dass sie die jeweils neuesten, allgemein zugänglichen Daten erstellt und auch alle sonstigen relevanten Informationen verwendet. Sofern Arbeit im Gleichgewicht zur Ausführung eines Auftrags selbst Erhebungen durchführt, haftet sie lediglich dafür, dass diese Erhebungen nach dem allgemeinen Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt werden. Übernimmt Arbeit im Gleichgewicht Ergebnisse von Untersuchungen Dritter, so haftet sie für deren Richtigkeit nicht.
Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber Arbeit im Gleichgewicht nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von Arbeit im Gleichgewicht der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Frankfurt am Main.
11. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
1. Allgemeine Grundlagen
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Fa. Arbeit im Gleichgewicht, Inhaberin Sabine Horn, Kaiserleistraße 55, 63067 Offenbach am Main, nachfolgend „Arbeit im Gleichgewicht“, und einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin, nachfolgend „Auftraggeber“, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.
2. Beteiligung Dritter am Vertrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter, die an den Beratungen oder Veranstaltungen teilnehmen sollen, in geeigneter Weise bei Abschluss dieses Vertrages zu benennen.
3. Auftragserteilung und nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs
Der Auftrag wird dadurch erteilt, dass der Auftraggeber ein Beratungsangebot von Arbeit im Gleichgewicht annimmt und die unterschriebene Auftragsbestätigung an Arbeit im Gleichgewicht zurücksendet. Der so zustande gekommene Vertrag ist bindend hinsichtlich der vereinbarten Leistungen sowie hinsichtlich des Honorars. Der Auftraggeber erhält innerhalb von einer Woche nach Eingang der Auftragsbestätigung von Arbeit im Gleichgewicht eine schriftliche Terminbestätigung.
Spätere Änderungen des Leistungsumfangs und des Honorars sind von den Vertragspartnern schriftlich wie folgt zu vereinbaren: Jeder Vertragspartner kann dem jeweils anderen Vertragspartner Änderungen schriftlich vorschlagen. Nach Erhalt eines solchen Vorschlags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist. Er wird dem Antragsteller unverzüglich die Zustimmung bzw. Ablehnung schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit im Gleichgewicht alle für die Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, dass ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Arbeit im Gleichgewicht bekannt werden. Ein Auftraggeber ist ferner dafür verantwortlich, dass die von ihm benannten Coachee und Seminarteilnehmer körperlich und geistig zur Teilnahme in der Lage sind.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Arbeit im Gleichgewicht verpflichtet sich, alle während der Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Das gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Arbeit im Gleichgewicht verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
6. Berichtspflichten
Sofern die Vertragsparteien keine einmalige sondern eine laufende Beratung vereinbart haben, erstattet Arbeit im Gleichgewicht dem Auftraggeber schriftlich Bericht über die laufende Beratung und deren Ergebnisse, spätestens zum Vertragsende. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder in Form von Zwischenberichten erfolgen.
7. Zahlungsfrist, Umsatzsteuer
Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Honorare verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Rechnungen von Arbeit im Gleichgewicht sind, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, sofort nach Erhalt fällig.
8. Stornierung/Rücktritt
Schriftlich bestätigte Termine für Beratungen, Coaching, Seminare und Vorträge können vom Auftraggeber bis 6 Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bis drei Wochen vor dem Termin kann der Auftraggeber einmalig einen Ersatztermin benennen, anderenfalls hat er gegenüber Arbeit im Gleichgewicht anstelle des vereinbarten Honorars den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand zu erstatten. Bei Absagen kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann vom Auftraggeber kein Ersatztermin mehr benannt werden; Arbeit im Gleichgewicht hat in diesem Fall Anspruch auf die Hälfte des vereinbarten Honorars. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers zum Termin oder bei einer Absage kürzer als 4 Arbeitstage vor dem Termin hat Arbeit im Gleichgewicht Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar. Jede Stornierung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen.
9. Gewährleistung und Haftung
Arbeit im Gleichgewicht verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen sowie fach- und sachgerechten Erbringung der Leistung. Für die Verwertung der erworbenen Erkenntnisse durch den Auftraggeber und die sich daraus ergebenden Umsetzungen ist Arbeit im Gleichgewicht hingegen nicht verantwortlich.
Arbeit im Gleichgewicht haftet für den Einsatz gehörig ausgebildeter, mit der nötigen Sach- und Fachkenntnis versehener Mitarbeiter, außerdem für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung des Auftrags. Arbeit im Gleichgewicht haftet ferner dafür, dass sie die jeweils neuesten, allgemein zugänglichen Daten erstellt und auch alle sonstigen relevanten Informationen verwendet. Sofern Arbeit im Gleichgewicht zur Ausführung eines Auftrags selbst Erhebungen durchführt, haftet sie lediglich dafür, dass diese Erhebungen nach dem allgemeinen Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt werden. Übernimmt Arbeit im Gleichgewicht Ergebnisse von Untersuchungen Dritter, so haftet sie für deren Richtigkeit nicht.
Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber Arbeit im Gleichgewicht nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von Arbeit im Gleichgewicht der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Frankfurt am Main.
11. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
